Autorenname: Robert K. Merk

Erneute Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems

Der Zertifizierungsdienst des Verkehrsgewerbes hat für den Bereich Umzugsdienstleistungen unser Qualitätsmanagement-System zertifiziert.

Im Rahmen einer Matrixzertifizierung haben wir den Nachweis erbracht, dass die Forderungen der DIN EN 12522:1998 sowie die spezifischen Regeln des MÖFORM Qualitätsmanagement-System erfüllt sind.

SVG-ZertifikatDie Zertifizierung umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Angebotserstellung / Vertragsabschluss
  • Ein Voraudit zur Beurteilung des QM-Systems
  • Prüfung unserer System-Dokumentation
  • Begutachtung unseres Unternehmens
  • Bewertung und Zertifikaterteilung durch Zertifizierungsausschuss
  • Jährliche Überwachung zur Förderung unseres Systems.
  • Rezertifizierung nach 3 Jahren nach o.a. Schema.

  SVG-Zertifikat 2020 - 2023 (1,5 MB)

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Unser neues Erklärvideo ist online!

Wir haben unsere vielseitigen Dienstleistungen in einem kurzen und informativen Erklärvideo für Sie aufbereitet.

Sehen Sie sich unser neues Video doch gleich einmal an:

Alternativ können Sie es auch gerne bei youtube ansehen.

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Virtuelle Besichtigungen per Smartphone

Nutzen Sie die virtuelle Besichtigung und fordern Sie bequem und direkt ein unverbindliches Online-Angebot an!

Alternativ zu einem persönlichen Besichtigungstermin können Sie die Bestandsaufnahme Ihres Umzugs auch ganz unkompliziert per Smartphone selbst durchführen.

Dazu schicken wir Ihnen per SMS einen Link auf Ihr Smartphone, den Sie ganz einfach per Klick mit einem Ihrer Smartphone-Browser öffnen können –
Sie müssen nichts herunterladen oder installieren.

Nach dem Öffnen des Links werden Sie angeleitet, ein paar einfache Angaben zu Ihrem Umzug anzugeben und schließlich Fotos der umzugsrelevanten Räume und Begebenheiten zu machen.

Die Bedienung ist übersichtlich, unkompliziert und funktioniert ganz intuitiv.

Sie können die Bearbeitung auch jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.

Die bereits eingegeben Daten bleiben dabei erhalten. Der gesamte Vorgang dauert gerade einmal 10-20 Minuten.

Nachdem Sie alle Angaben und Fotos gemacht und die Bearbeitung abgeschlossen haben, erstellen wir Ihnen Ihr persönliches Angebot zu Ihrem Umzug.

So einfach geht das!

 

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Wir sind wieder erfolgreich zertifiziert

Auch für 2018 können wir als zertifizierter AMÖ Fachbetrieb unsere Leistungen anbieten.

Anerkannter AMÖ Fachbetrieb; was bedeutet das für Sie als Kunde?

Die AMÖ ist der Bundesverband Möbelspedition e.V.. Wir sind Mitglied in einem regionalen Fachverband der AMÖ.

Um Mitglied werden zu können, wurden wir hinsichtlich der Erfüllung der gesetzliche Berufszugangsbestimmungen – Fachkunde, Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit – behördlich überprüft.

Wir haben uns als AMÖ-Spediteur zu folgender Arbeitsweise verpflichtet:

  • Nach den Grundsätzen und Regeln eines ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten.
  • Ein übersichtliches und detailliertes Angebot zu erstellen.
  • Gründlich und umfassend zu beraten und eine Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Umzugsvertrages beizufügen.
  • Ausführlich über Versicherungs- und Haftungsbestimmungen zu informieren.
  • Mit seriösen Versicherern zusammenzuarbeiten
  • Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer sowie für vereinbarte Handwerkerleistungen Fachpersonal einzusetzen.
  • Umweltverträgliche Verpackungsmaterialien zu benutzen. Fahrzeuge zu verwenden, die für die Beförderung von Möbeln besonders eingerichtet und ausgerüstet sind und dem derzeitigen Sicherheitsstandard entsprechen.
  • Geeignete und sichere Möbellager und Standplätze für die Fahrzeuge vorzuhalten.
  • Korrekte, nachprüfbare Abrechnungen zu erstellen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ zu folgen.

  AMÖ Zertifikat 2018 (1,0 MB)

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Lesen Sie Kundenbewertungen unserer Leistungen auf der MÖFORM Qualitätsmanagement Seite

Qualität ist unser Markenzeichen

Bewertungen & Erfahrungsberichte

Ein Umzug ist in der Regel ein anstrengender, aufwändiger und häufig kostenintensiver Vorgang. Vor diesem Hintergrund vertrauen Sie den Mitarbeitern eines Umzugsunternehmens Ihre persönliche Habe an und stellen somit zu Recht höchste Ansprüche an die Leistungsgüte Ihres Spediteurs, dessen Aufgabe es ist, den Wohnungswechsel so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten.

Als MÖFORM Zertifiziertes Unternehmen können Sie sich bei uns auf diesen Qualitätsstandard verlassen.

Mehr dazu und aktuelle Bewertungen unserer Leistungen durch unsere Kunden sehen Sie auf der nachfolgenden Seite

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Wichtige Neuerung für Vermieter – Neues Melderecht ab 01.11.2015

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des BundesmeldegesetzesAm 01. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Änderungen betreffen u.a. die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen den öffentlichen Stellen.

Das neue Bundesmeldegesetz sieht außerdem vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist.

Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z.B. Wohnungsverwaltungen.

Es kann sich hierbei auch um einen Hauptmieter handeln, der Zimmer untervermietet. Der Wohnungsgeber hat bei Meldevorgängen nun eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (Vermieter) vorzulegen.

Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb einer Woche angemeldet werden.

Ab dem 01.11.2015 hat die meldepflichtige Person hierfür zwei Wochen Zeit. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.

Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.

Ein Muster dieser Bescheinigung haben wir hier zum Download auf unserer Internetseite bereitgestellt.

  Wohnungsgeberbestätigung.pdf (12,0 KB)

Sie können dieses auch im Rathaus – Einwohnermeldeamt – abholen, bzw. von der Web-Seite der örtlichen Verwaltung bzw. Rathaus downloaden.

Kommen Wohnungsgeber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

Quelle: http://www.lechfeld.de/index.php?id=3622,1

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